Mehrpreis bei Glattstrich der Mauerarbeiten?
Ist der Glattstrich der Maurerarbeiten eine Nebenleistung oder muss diese nach DIN ohne Mehrpreis erfolgen?
Unebenheiten im Laibungsbereich, die keine fachgerechte Abdichtung zulassen, müssen durch einen Glattstrich mit z.B. Zementmörtel ausgeglichen werden. Die ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten" erwähnt diese eventuellen Erfordernisse ausdrücklich unter Punkt 0.2.17 und 0.2.20. Demnach gehört diese Leistung zum Gewerk "Mauerarbeiten" und nicht zum Gewerk "Fenster".
Ist diese Leistung nicht erbracht worden, so muss der Auftragnehmer (hier der Fensterbauer) nach §4 Nr.3 VOB/B schriftlich Bedenken Anmelden, da er die zu seinem Gewerk gehörende Fensterabdichtung sonst nicht fachgerecht ausführen kann.
Es obliegt dann der Bauleitung bzw. dem Architekten, diese Leistung vom Maurer nachzufordern oder von vornherein vernünftig zu planen und/oder getrennt zu vergeben.

