3. Anmerkungen zur Fugendimensionierung

3.1.3 Trennebene zwischen Raum und Außenklima

Die Trennebene zwischen Raum- und Außenklima soll so ausgeführt werden, dass sie den Schutz der Anschlussfuge vor Einwirkungen aus dem Raumklima sicher stellt. Diese Forderung wird durch eine Ausführung als Dampfbremse (Bauabdichtungsbahnen, Dichtstoffe, komprimierte Dichtungsbänder usw.) gewährleistet.

Die Trennebene verläuft grundsätzlich auf der dem Gebäudeinneren zugewandten, wärmeren Wandseite mit im Jahresdurchschnitt höherer Feuchte der angrenzenden Raumluft. Bei Räumen mit Klimaanlagen und in Regionen mit wesentlich wärmerem Klima kehrt sich der Wasserdampfdiffusionsstrom auch um. Hier ist darauf zu achten, dass die jährliche Austrocknung in jedem Fall größer ist als eine vorrübergehende Akkumulation von Feuchtigkeit.

Zur Vermeidung von Tauwasser auf raumseitigen Oberflächen oder durch Feuchtestau im Bauteil bzw. in der Fuge sind folgende Anforderungen zu stellen:

  • Die Trennebene muss definiert sein und ohne Unterbrechung über die raumseitige Oberfläche von Fenster und Wand verlaufen. Für Stellen, an denen die Ebene nicht definiert oder unterbrochen ist, sind mögliche Auswirkungen zu überprüfen. Die DIN 4108 Teil 2 schreibt im Absatz 6.2 vor, dass die ungünstigste Stelle eines Bauteils eine raumseitige Oberflächentemperatur von mindestens 12,6°C haben muss (Schimmelgrenze unter Normalbedingungen).

  • Der Verlauf der Trennebene ist genau zu verfolgen. Insbesondere bei zur Raumseite nicht abgedichteten Fugen verläuft die Trennebene auf dem Fugengrund, welcher in einem kalten, tauwassergefährdeten Bereich liegen kann.

  • Die Trennebene muss so ausgeführt sein, dass sie diffusionsdichter ist als die zur Außenseite folgenden Schichten (Vermeidung von Feuchtestau). Durch die richtige Anordnung von Dampfbremsen kann die Trennebene auf die warme Seite der 12,6°C-Isotherme verlegt werden. Jedoch muss wegen der Fülle von verschiedenen Anschlusssituationen die Anordnung von Dampfbremsen in Form einer Isothermen-Berechnung von Fall zu Fall überprüft werden.